...KAUFMÄNNISCH - BETRIEBSWIRTSCHAFTLICH - ORGANISATORISCH
- PRAGMATISCH - und PRIVAT!
Hallo, sehr geehrte(r) Interessent/in),
gerne biete ich als staatl. gepr. Betriebswirt im aktiven (Un-)Ruhestand meine breit aufgestellten und guten fachlichen Qualifikationen in kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und privaten Bereichen rational an – selbstverständlich auch hinreichende praktische ALLTAGS-HILFEN.
Nutzen Sie diese fundierten Qualifikationen sowohl für Alltagshilfen als auch zur Erreichung gesicherter finanzieller, geschäftlicher oder/und privater LÖSUNGEN, insbesondere:
für spezielle kaufmännische, betriebswirtschaftliche Aufgaben- bzw. Problemstellungen innerhalb einer profitablen FÜHRUNG IHRES UNTERNEHMENS;
für private oder/und geschäftliche IDEENFINDUNGEN;
- Ermittlung der (GEWINN-)SCHWELLE Ihres Unternehmens, ab der die anteiligen Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) z. B. die der FERIEN-IMMOBILE bei einer BELEGUNG von X? PROZENT oder Y? TAGEN Ihrer FERIENWOHNUNG/EN erst gedeckt sind (=Break-even-Point) und dann erst die GEWINNZONE erreicht wird;
- Hilfe bei der Entwicklung oder Optimierung eines Konzeptes bzw. GESCHÄFTSMODELLS für ein neues Unternehmen, bei der Erstellung eines erfolgreichen BUSINESSPLANES, selbstverständlich auch nach dem effektiven BMC Business Model CANVAS;
- allgemeine praktische ALLTAGS-HILFEN;
- usw., usw.;
bitte auch in jedem Fall NACHFRAGEN, wenn Sie sich für mögliche Inanspruchnahme fremder Hilfe nicht sicher sind, kurz per eMail!
Ich kümmere mich darum!
Wir sind zur Verschwiegenheit über Ihre persönlichen Verhältnisse verpflichtet, Diskretion ist garantiert.
Was kosten diese Unterstützungen (gekürzt um Wahl-Heimat-Bonus) ...
- bei kurzzeitigen pragmatischen HILFEN: nach vorheriger Absprache ab 15,00 EUR/Stunde als Aufwandsentschädigung auf Wunsch auch als Pauschal-Vergütung;
- bei größeren kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen AUFGABEN bzw. PROJEKTEN:
- a) nach Zeit-Aufwand zu einem Tagessatz ab 200,00 EUR zuzüglich Reisekosten oder
- b) ein zu vereinbarendes (ERFOLGS-) HONORAR aus dem Aufwands- UND dem Erfolgs-Anteil, der für rund ein Geschäftsjahr berechenbar bzw. absehbar ist.
Hinweis: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Sie wollen mehr erreichen?
Ich helfe Ihnen sehr gerne dabei und bitte Sie jetzt um Ihren ERSTKONTAKT per eMail. Details und Fragen, etc. können wir dann anschließend persönlich oder telefonisch besprechen.
Es freut sich auf Ihre Nachricht
Manfred A. H. MELCHERS
- Betriebswirt im Ruhestand -
PS.: "DER PREIS ist, was Sie bezahlen – DER WERT ist, was Sie bekommen!"
(Warren Buffett)
07.03.2021 256